Alle Preise inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Gültig seit 01.09.22
Die in dieser Übersicht angezeigten Tarife gelten im gesamten Pflichtfahrgebiet* und werden direkt vom Taxameter berechnet.
*Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis, die Gemeinden Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich oder Weilerswist des Kreises Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck, Eitorf und Ruppichteroth.
bei Personenbeförderungen über 50 km außerhalb der Gemeinde
die keine Personenbeförderungen sind (z.B. Kurier- und Botenfahrten)
bei Personenbeförderungen unter 50 km außerhalb der Gemeinde
bei Personenbeförderungen innerhalb der Gemeinde unabhängig von der Länge der Strecke